FAQ - Unternehmen

Häufig gestellte Fragen

 

1. Mit welchem Ziel wurde das neue Berufsakademie-Studienangebot in Hamburg eingerichtet?
2. Welche Studienrichtungen bietet der Studienort Hamburg an?
3. Was zeichnet das Berufsakademie-Studium am Studienort Hamburg aus?
4. Wie ist das Studium an der Internationalen Berufsakademie aufgebaut und wie lange dauert es?
5. Welche Erfahrungen bringen die Dozentinnen und Dozenten der Berufsakademie mit?
6. Welche Voraussetzungen muss ein Partnerunternehmen der Berufsakademie erfüllen?
7. Welche Voraussetzungen müssen die Studierenden erfüllen, um zum Berufsakademie-Studium zugelassen zu werden?
8. Vermittelt die Berufsakademie Bewerber/-innen an die Unternehmen?
9. Sieht der Ausbildungsvertrag zwischen Studierenden und Unternehmen eine Probezeit vor?
10. Gibt es Semesterferien und/ oder Urlaub?
11. Wie wird das Studium finanziert?

 

1. Mit welchem Ziel wurde das neue Berufsakademie-Studienangebot in Hamburg eingerichtet?

Das Studienzentrum Hamburg arbeitet als eigenständiger Studienort der staatlich anerkannten Internationalen Berufsakademie der F+U Unternehmensgruppe. Angeregt von mittelständischen Unternehmen aus der Metropolregion Rhein-Neckar wurde in Zusammenarbeit mit der international tätigen F+U Unternehmensgruppe ein neues Bildungsangebot entwickelt, das die Bedürfnisse dieser Betriebe besonders berücksichtigt. Die F+U hat ihren Hauptsitz und sieben weitere Geschäftsstellen in Heidelberg.

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2. Welche Studienrichtungen bietet der Studienort Hamburg an?

Die Berufsakademie bietet ein duales Studium an, das akademische Studieninhalte mit dem kontinuierlichen Praxiseinsatz im Ausbildungsunternehmen verbindet. Der staatlich anerkannte Bachelor-Studiengang „Betriebswirtschaftslehre“ wird in den Fachrichtungen Hotel- und Tourismusmanagement, Industrie und Handel, Banken und Versicherungen, Steuer- und Prüfungswesen, Sportmanagement, Marketingkommunikation/PR, Event-, Messe-, und Kongressmanagement*, Gastronomiemanagement*, Personalwirtschaft und Personaldienstleistungen (*im Akkreditierungsverfahren) angeboten.

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3. Was zeichnet das Berufsakademie-Studium am Studienort Hamburg aus?

An der Berufsakademie in Hamburg findet der Wechsel zwischen Praxis- und Theoriephasen statt. Dies ermöglicht dem Unternehmen eine frühe, kontinuierliche und intensive Einbindung der Studierenden in die Betriebsabläufe. Dieses flexible und praktikable Ausbildungs-Modell vereinfacht insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen die Schaffung und Gestaltung von Ausbildungsplätzen. Einen Zusatznutzen gewährleistet des Weiteren das Prinzip der intensiven persönlichen Betreuung auf zwei Ebenen: Unternehmen profitieren von der individuellen Unterstützung bei der Auswahl von Bewerber/-innen sowie durch die intensive fachliche und persönliche Begleitung der Studierenden in kleinen Gruppen an der Berufsakademie.

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4. Wie ist das Studium an der Internationalen Berufsakademie aufgebaut und wie lange dauert es?

Das Bachelor-Studium beginnt im Herbst eines Jahres. Es ist in sechs Semester untergliedert, die jeweils sechs Monate umfassen. Die Lehrinhalte werden in Modulen vermittelt und studienbegleitend geprüft. Nach vier Semestern Grundstudium wird die Zwischenprüfung zum Abschluss als staatlich anerkannte/r Wirtschaftsassistent/-in abgelegt. Im Hauptstudium wird eine Vertiefung und individuelle Differenzierung der Studieninhalte anhand von Wahlpflichtmodulen angeboten. Nach erfolgreicher Erstellung der Bachelor-Arbeit – für die in Abstimmung mit den betrieblichen Ausbildungsbetreuer/-innen und den Fachdozenten/-innen ein Thema aus der betrieblichen Praxis zu wählen und mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten ist – wird der Studienabschluss des Bachelor of Arts verliehen.

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5. Welche Erfahrungen bringen die Dozentinnen und Dozenten der Berufsakademie mit?

Die Lehrkräfte sind akademisch qualifiziert und verfügen über langjährige Lehrerfahrung. Die Berufsakademie beschäftigt sowohl Lehrpersonal aus dem Bereich der akademischen Forschung sowie Dozentinnen und Dozenten mit einschlägiger Berufserfahrung in Unternehmen oft aus der Region. Ein großer Teil des Kollegiums besitzt langjährige Erfahrung mit dem dualen Studium an der Berufsakademie.

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6. Welche Voraussetzungen muss ein Partnerunternehmen der Berufsakademie erfüllen?

Das Unternehmen muss nachweisen, dass die Studierenden während ihrer dreijährigen Ausbildung in allen fachlich relevanten Bereichen eingesetzt werden können und dass ihnen betriebliche Ansprechpartner zugeteilt werden.

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7. Welche Voraussetzungen müssen die Studierenden erfüllen, um zum Berufsakademie-Studium zugelassen zu werden?

Studienbewerber/-innen müssen über die allgemeine, fachgebundene oder Fachhochschulreife verfügen und einen Ausbildungsvertrag mit einem fachlich geeigneten Unternehmen vorweisen. Darüber hinaus gibt es auch einen beruflichen Zugangsweg zum Studium: Für besonders befähigte Berufstätige mit mindestens vierjähriger Berufserfahrung im Anschluss an eine staatlich anerkannte Ausbildung und mit einschlägiger Weiterbildung besteht die Möglichkeit, die Studierfähigkeit durch eine Hochschulzugangsprüfung an einer hessischen Hochschule nachzuweisen. Ein Numerus Clausus besteht derzeit nicht.

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8. Vermittelt die Berufsakademie Bewerber/-innen an die Unternehmen?

Die Internationale Berufsakademie bietet ihren Partnerunternehmen an, offene Stellen auf der Homepage der Berufsakademie auszuschreiben und aus den eingehenden Bewerbungen Vorschläge weiterzuleiten. Unabhängig davon können auch Studienbewerber/-innen, die bereits im Unternehmen beschäftigt sind oder vom Unternehmen selbst rekrutiert werden, zum Berufsakademie-Studium angemeldet werden.

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9. Sieht der Ausbildungsvertrag zwischen Studierenden und Unternehmen eine Probezeit vor?

In der Regel wird eine Probezeit von drei Monaten vertraglich vereinbart. Die Berufsakademie empfiehlt, bereits vor Aufnahme des Studiums ein Kennenlern-Praktikum durchzuführen, das auf die Probezeit angerechnet werden kann.

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10. Gibt es Semesterferien und/ oder Urlaub?

Die Studierenden haben Anspruch auf den gesetzlich geregelten Mindesturlaub. Dieser kann nur während der Praxisphasen und/ oder in den offiziellen Ferienzeiten der Berufsakademie (drei Wochen im Sommer, zwei Wochen zu Weihnachten/ Neujahr und eine Woche zu Ostern) wahrgenommen werden.

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11. Wie wird das Studium finanziert?

Die Studienfinanzierung wird im Ausbildungsvertrag festgehalten. Unternehmen und Studierende können sich auf eine der folgenden Möglichkeiten einigen: A) Das Unternehmen übernimmt die (als Betriebskosten) steuerlich voll absetzbaren Studiengebühren und leistet zusätzlich eine Ausbildungsvergütung. B) Das Unternehmen übernimmt die Studiengebühren, leistet jedoch keine Ausbildungsvergütung. C) Das Unternehmen leistet eine Ausbildungsvergütung, aber übernimmt die Studiengebühren nicht. D) Die Studiengebühren werden i.d.R. vom Betrieb bezahlt. Die Studierenden verpflichten sich , dafür nach Studienabschluss 2Jahre im Betrieb zu arbeiten.

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