Der Studierende erhält im Regelfall vom Ausbildungsbetrieb eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung wird im Ausbildungsvertrag zwischen dem Studierenden und dem Unternehmen geregelt. Im Ausbildungsvertrag wird zudem festgelegt, wer die Studiengebühren (monatlich 515,- Euro) übernimmt. Es gibt mehrere Varianten der Vertragsgestaltung:
- Das Unternehmen trägt die Studiengebühr und leistet eine Ausbildungsvergütung.
- Das Unternehmen trägt die Studiengebühr, leistet keine oder nur eine geringe Ausbildungsvergütung.
- Der Studierende trägt die Studiengebühr selbst und erhält eine Ausbildungsvergütung.
- Die Studiengebühren werden i.d.R. vom Betrieb bezahlt. Die Studierenden verpflichten sich , dafür nach Studienabschluss 2Jahre im Betrieb zu arbeiten.
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