FAQ - Studierende

Häufig gestellte Fragen

Studieren an der Berufsakademie

1. Was kann ich an der Berufsakademie in Hamburg studieren?
2. Wie ist das Studium an der Berufsakademie in Hamburg aufgebaut und wie lange dauert es?
3. Was zeichnet das Berufsakademie-Studium in Hamburg aus?
4. Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?
5. Wie kann ich mich um einen Studienplatz bewerben?
6. Wo bekomme ich detaillierte Informationen über das Studium und die Studieninhalte?
7. Nach welchem System werden meine Studienleistungen erfasst?
8. Welche Möglichkeiten der Studienfinanzierung gibt es?

Praxisphase im Unternehmen

1. Wie finde ich ein Ausbildungsunternehmen?
2. Gibt es Vorgaben für die praktische Tätigkeit im Unternehmen?
3. Welche Regelungen zur Probezeit im Unternehmen gibt es?
4. Gibt es Semesterferien und/ oder Urlaub?
5. Wie wirken sich nicht bestandene Prüfungen auf die Ausbildungsdauer aus?
6. Kann ich das Studium am Studienort Hamburg auch ohne Vertrag mit einem Ausbildungsbetrieb beginnen?

 

Studieren an der Berufsakademie

1. Was kann ich an der Berufsakademie in Hamburg studieren?

Die Berufsakademie bietet den staatlich anerkannten Bachelor-Studiengang „Betriebswirtschaftslehre“ mit dem Abschluss des Bachelor of Arts in den Fachrichtungen Hotel- und Tourismusmanagement sowie Food, Beverage and Culinary Management an. Durch das duale Studium werden akademische Studieninhalte mit dem kontinuierlichen Praxiseinsatz im Ausbildungsunternehmen verbunden.

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2. Wie ist das Studium an der Berufsakademie in Hamburg aufgebaut und wie lange dauert es?

Das Studium beginnt jeweils im Oktober eines Jahres (Wintersemester). Das Studium ist in sechs Semester untergliedert, die jeweils sechs Monate umfassen. Die Lehrinhalte werden in Modulen vermittelt und studienbegleitend geprüft. Nach vier Semestern Grundstudium wird die Zwischenprüfung zum Abschluss als staatlich anerkannte/-r Wirtschaftsassistent/-in abgelegt. Im Hauptstudium wird eine Vertiefung und individuelle Differenzierung der Studieninhalte anhand von Wahlpflichtmodulen angeboten. Nach erfolgreicher Erstellung der Bachelor-Arbeit, für die in Abstimmung mit den betrieblichen Ausbildungsbetreuer/-innen und den Fachdozenten/-innen ein Thema aus der betrieblichen Praxis zu wählen und mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten ist, wird der Studienabschluss des Bachelor of Arts verliehen.

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3. Was zeichnet das Berufsakademie-Studium in Hamburg aus?

Das Studienzentrum Hamburg bietet ein Wochenmodell an, das den wöchentlichen Wechsel zwischen Theorie und Praxis vorsieht. Dies bietet den Studierenden eine kontinuierliche und intensive Einbindung in die Betriebsabläufe des Unternehmens. Berufsakademie und Ausbildungsbetrieb arbeiten eng zusammen, um eine intensive fachliche und persönliche Begleitung der Studierenden zu gewährleisten.

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4. Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Studienbewerber/-innen müssen über die allgemeine, die fachgebundene oder die Fachhochschulreife verfügen und einen Ausbildungsvertrag mit einem fachlich geeigneten Unternehmen vorweisen. Darüber hinaus gibt es auch einen beruflichen Zugangsweg zum Studium: Für besonders befähigte Berufstätige mit mindestens vierjähriger Berufserfahrung im Anschluss an eine staatlich anerkannte Ausbildung und mit einschlägiger Weiterbildung besteht die Möglichkeit, die Studierfähigkeit durch eine Hochschulzugangsprüfung an einer hessischen Hochschule nachzuweisen. Ein Numerus Clausus besteht derzeit nicht.

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5. Wie kann ich mich um einen Studienplatz bewerben?

Im ersten Schritt füllen alle Bewerber/-innen das Online-Bewerbungsformular auf der Website der Berufsakademie aus. Bereits bestehende Kontakte zu einem möglichen Ausbildungsunternehmen können hier angegeben werden, ebenso entsprechende Wünsche. Die Suche nach einem Unternehmen sollte parallel erfolgen, die Berufsakademie wird hierbei unterstützend tätig. Als mögliche Ausbildungsunternehmen kommen auch Betriebe in Frage, die bisher noch nicht mit dem Studienort Hamburg kooperiert haben.

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6. Wo bekomme ich detaillierte Informationen über das Studium und die Studieninhalte?

Für individuelle Beratungsgespräche wenden Sie sich bitte an unsere Studienberatung. Die Studieninhalte der einzelnen Fachrichtungen sind im jeweiligen Studienplan festgehalten. Diese stehen auf der Website der Berufsakademie zum Download bereit. Der detaillierte Modulkatalog kann im Studiensekretariat eingesehen werden.

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7. Nach welchem System werden meine Studienleistungen erfasst?

Für jedes Modul werden Punkte nach dem europaweit standardisierten ECTS (= European Credit Transfer System) vergeben. Diese werden in einem Studienkonto gesammelt und fließen teilweise in die Abschlussnote ein. Über das ECTS können in Einzelfällen auch Studienleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht wurden, anerkannt und auf das Studienkonto angerechnet werden.

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8. Welche Möglichkeiten der Studienfinanzierung gibt es?

Die Studienfinanzierung wird im Ausbildungsvertrag festgehalten. Unternehmen und Studierende können sich auf eine der folgenden Möglichkeiten einigen:
A) Das Unternehmen kommt für die Studiengebühren auf und leistet zusätzlich eine Ausbildungsvergütung.
B) Das Unternehmen leistet eine Ausbildungsvergütung, die Studiengebühren werden aber von dem/der Studierenden übernommen.
C) Die Studiengebühren werden i.d.R. vom Betrieb bezahlt. Die Studierenden verpflichten sich , dafür nach Studienabschluss 2Jahre im Betrieb zu arbeiten.

Studierende an der Berufsakademie können keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen, haben jedoch bei niedrigem Einkommen (Ausbildungsvergütung) Anspruch auf Kindergeld und/oder Wohngeld entsprechend den gesetzlichen Regelungen.

Die Studienberater der Berufsakademie beraten auch zu den Möglichkeiten, einen Studienkredit bei einem Kreditinstitut aufzunehmen.

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Praxisphase im Unternehmen

1. Wie finde ich ein Ausbildungsunternehmen?

Die Berufsakademie unterstützt die Bewerber/-innen bei der Suche nach einem Ausbildungspartner, bei dem sie den Praxisteil absolvieren können. Sobald Studieninteressierte ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen über das Online-Formular eingereicht haben, prüft die Berufsakademie die Möglichkeiten einer Vermittlung an ein Unternehmen aus dem Pool der Partnerbetriebe. Zusätzlich kommen Unternehmen in Frage, die bisher noch nicht mit der Internationalen Berufsakademie Hamburg kooperiert haben. Studieninteressierte können selbst nach Unternehmen suchen und sich bei diesen nach der Möglichkeit eines BA-Studiums erkundigen.

Merke: Partner- und Ausbildungsunternehmen der Berufsakademie müssen NICHT Ausbildungsbetriebe im Sinne der IHK-Ausbildung sein!

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2. Gibt es Vorgaben für die praktische Tätigkeit im Unternehmen?

Die Berufsakademie hat in enger Zusammenarbeit mit den Partnerunternehmen einen Praxisrahmenplan entwickelt, auf dessen Basis individuelle Praxispläne erstellt werden. Diese werden so gestaltet, dass die praktischen Tätigkeiten in Niveau und Einsatzbereich auf die Inhalte der theoretischen Ausbildung abgestimmt und dem Studienfortschritt angemessen sind.

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3. Welche Regelungen zur Probezeit im Unternehmen gibt es?

In der Regel wird mit dem Unternehmen eine Probezeit von vier Monaten vereinbart. Innerhalb dieser können sowohl Studierende als auch Unternehmen ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung vom Ausbildungsvertrag zurücktreten.

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4. Gibt es Semesterferien und/ oder Urlaub?

Die Studierenden haben Anspruch auf den gesetzlich geregelten Mindesturlaub. Dieser kann nur während der Praxisphasen und/ oder in den offiziellen Ferienzeiten der Berufsakademie (drei Wochen im Sommer, zwei Wochen zu Weihnachten/ Neujahr und eine Woche zu Ostern) genommen werden.

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5. Wie wirken sich nicht bestandene Prüfungen auf die Ausbildungsdauer aus?

Nicht bestandene Prüfungen werden gemäß der Prüfungsordnung innerhalb zeitlich festgelegter Zeiträume wiederholt (z.B. nicht bestandene Modulprüfung: nach spätestens vier Wochen). Eine Studienzeitverlängerung kann sich (abgesehen von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem, wodurch z.B. an bestimmten Studienabschnitten nicht teilgenommen werden konnte) prinzipiell nur durch die Wiederholungsnotwendigkeit der Bachelor-Arbeit ergeben.

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6. Kann ich das Studium am Studienort Hamburg auch ohne Vertrag mit einem Ausbildungsbetrieb beginnen?

Leider nicht. Wir bieten aber an verschiedenen Standorten bereits ein Eigenfinanzierungsmodell an.

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